Tabakwerbeverbot Nein

Die nationale Initiative „Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung schützen (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)“ will jegliche Werbung für Tabakerzeugnisse verbieten, die Minderjährige erreichen könnte. Mit dieser Formulierung läuft dies faktisch auf ein vollständiges Verbot der Tabakwerbung hinaus. Handeslgüter aus Tabak, namentlich Zigaretten, Snus sowie auch neue Produkte wie E-Zigaretten würden unter dieses Gesetz fallen.

Die Initiative ist Teil der Debatte um das neue Tabakproduktgesetz, das darauf abzielt, Tabakprodukte und E-Zigaretten durch ein einziges Gesetz zu regulieren. Als Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedete das Parlament schliesslich das Tabakproduktgesetz. Das Gesetz schreibt klar Folgendes vor: Der Verkauf von Tabakwaren sowie Werbung, Sponsoring und Anpreissung von neuen Produkten an Personen unter 18 Jahren ist in der ganzen Schweiz verboten.

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Werbung für legale Produkte verbieten? Das ist mit der Wirtschaftsfreiheit der Schweiz einfach nicht vereinbar. Werbung für legale Produkte muss zwingend erlaubt sein. Schliesslich kann jeder frei entscheiden, was er isst und was nicht. Das Werbeverbot für legale Produkte wirft auch Fragen zur Rolle des Staates auf. Soll der Staat entscheiden, was gefördert werden darf? Darüber hinaus ebnet das Werbeverbot für legale Tabakprodukte den Weg für weitere Werbeverbote für Produkte, die als gesundheitsschädlich gelten: Alkohol, Fett, Zucker, Autos mit Verbrennungsmotor… Wann wird dann die Werbung von McDonald’s verboten?

Das nach fünfjähriger Debatte vom Parlament verabschiedete Tabakerzeugnisgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Initiative, und die strengen Auflagen sind aus wirtschaftlicher Sicht eindeutig vertretbar. Während sich die Initiative ausschliesslich auf Werbung konzentriert, deckt der Gegenvorschlag auch weitere Bereiche ab und ist umfassender gestaltet. Das Tabakerzeugnisgesetz verbietet schweizweit den Verkauf von Tabakerzeugnissen, Werbung, Sponsoring und neue Produkte (Warnung und Prävention) an Kinder unter 18 Jahren. Die Werbebestimmungen des Tabakproduktgesetzes sind bereits umfangreich und verbieten Werbung, die sich an Minderjährige durch Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren und Websites richtet. Ausserdem wird Werbung in Kinos und öffentlichen Plätzen verboten (Radio und Fernsehen sind bereits verboten). Die Annahme der Initiative würde einen neuen Prozess zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes bedeuten.

Aus folgenden Gründen lehnen wir klar das Tabakwerbeverbot ab und setzen uns für den Gegenvorschlag ein! Am 13. Februar NEIN zu dieser wirtschaftsfeindlichen Initiative!

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