Checks & Balances auch in Notlagen

Eigentlich haben wir ein austariertes und bewährtes System der Gewaltenteilung, das sich an den „checks & balances“ der Vereinigten Staaten von Amerika orientiert. Mit der Exekutive, der Legislative und der Justiz gibt es drei unabhängige Gewalten. Mit der Möglichkeit zu Initiativen und Referenden hat die Schweiz im Weiteren das Fundament für eine ständige Partizipation der Bevölkerung in der Politik geschaffen. Diese wird zwischen 30 und 80% genutzt, je nach Wichtigkeit, je nach Betroffenheit.

Unser weltweit einzigartiges und auch bewundertes Demokratiesystem wurde während der Corona Pandemie einem Stresstest unterworfen. Vieles haben wir besser, pragmatischer und verhältnismässiger gemacht als das Ausland. Aber auch Schwachstellen traten zu Tage. Sie verursachten einen tiefen Graben in der Bevölkerung und führten dazu, dass zum ersten Mal eine grosse Minderheit im Land sich schlagartig diskriminiert fühlte. Maskenpflicht, Lockdown, die Diskussion über eine Impflicht, 3G, 2G, Besuchsverbote in Heimen, Ausschluss aus dem Unterricht im Bildungswesen seien hier nur als Stichworte in Erinnerung gerufen. Kritische Fragen durften nicht mehr gestellt werden, man galt schnell als „Gefährder“ gegenüber der Gesellschaft. Das ist schon nahe beim Terror.

Dies alles wurde durch das Notrecht ermöglicht, gestützt auf Verfassung und Gesetze. Bekanntlich erfolgt aber der Vollzug in der Schweiz weitgehend auf Verordnungen. Diese bekommen die Bevölkerung quasi „1:1“ zu spüren, das kennen wir mannigfach aus dem Alltag. Und es waren genau diese „Dekrete der Exekutive“, die auf Bundesebene eine Unantastbarkeit genossen. Das erzürnte Betroffene und sorgte für Sprach- und Machtlosigkeit, für Zorn und Resignation.

Hier setzt die Notrechtsinitiative an: Sie verlangt, dass nationale Notverordnungen und Notverfügungen mit Beschwerde unmittelbar vor Bundesgericht angefochten werden können, wobei das Bundesgericht in aller Regel innert drei Monaten zu entscheiden hat. Es soll also schnell Klarheit herrschen, ob Notrecht des Bundesrates vor übergeordnetem Recht – insbesondere der Verfassung – standhält. Das derzeit fehlende Beschwerderecht zur Prüfung der allfälligen Verletzung von Grundrechten eines Einzelnen ist ein wichtiger Mosaikstein in unserem Schweizerischen „checks & balances“-System. Diese Lücke ist durch die vorliegende Volksinitiative durch den in seinen Grundfesten eigentlich liberal ausgerichteten Wirtschafts- und Bildungs Kanton Zürich zu schliessen. Helfen Sie mit. Unterschreiben Sie jetzt. Wir haben bis vor Ostern Zeit.

Blogbeitrag von Alex Gantner, Kantonsrat FDP

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